Ob Kündigung des Gewerbemietvertrags, Insolvenz oder Umzug: Eine Betriebs- oder Büroauflösung steht meist unter Zeitdruck und muss zusätzlich rechtliche Vorgaben beachten – etwa bei der Vernichtung von Akten und Datenträgern.
Hier erfahren Sie, wie der Ablauf für Gewerbe und Hausverwaltungen aussieht, welche Fristen typischerweise gelten und worauf Sie bei der Aktenentsorgung achten sollten.
Ablauf einer Betriebs- oder Büroauflösung
Anders als bei privaten Haushalten steht bei Gewerbeauflösungen meist ein fester Übergabetermin an den Vermieter oder Nachmieter fest.
- Kostenlose Besichtigung inkl. Aufnahme von Büromöbeln, EDV-Technik und Aktenbeständen
- Verbindlicher Festpreis mit Termin, der sich nach dem Übergabedatum richtet
- Demontage von Büromöbeln, Trennwänden und EDV-Arbeitsplätzen
- Fachgerechte Aktenvernichtung nach Datenschutz-Vorgaben
- Besenreine Übergabe an Vermieter oder Hausverwaltung, auf Wunsch mit Protokoll
Typische Fristen bei Kündigung und Insolvenz
Bei einer ordentlichen Kündigung des Gewerbemietvertrags richtet sich die Räumungsfrist nach dem Mietvertrag bzw. der gesetzlichen Kündigungsfrist. Im Insolvenzfall setzt häufig der Insolvenzverwalter eine kurzfristige Räumungsfrist – hier zählt oft jeder Tag, da Verzug zusätzliche Mietkosten verursachen kann.
Wir richten unsere Terminplanung nach dem vorgegebenen Übergabedatum – auch kurzfristig innerhalb weniger Tage.
Aktenvernichtung & Datenschutz
Geschäftsunterlagen und Datenträger unterliegen dem Datenschutz. Wir vernichten Akten, Ordner und Datenträger fachgerecht und dokumentieren die Entsorgung auf Wunsch mit einem Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.
Kostenloses Festpreis-Angebot
Kostenlose Besichtigung, verbindlicher Festpreis – in der Regel innerhalb von 60 Minuten beantwortet.
