Nicht alles, was aus einer Wohnung geräumt wird, ist wertlos. Gut erhaltene Möbel, funktionierende Elektrogeräte oder Antiquitäten haben oft noch einen echten Wiederverkaufswert – und den rechnen wir Ihnen auf den Festpreis an.
Hier erfahren Sie, was angerechnet wird, wie die Bewertung abläuft und mit welcher Ersparnis Sie realistisch rechnen können.
Was wird angerechnet?
Angerechnet werden Gegenstände mit realistischem Wiederverkaufswert – entscheidend sind Zustand und Nachfrage, nicht der ursprüngliche Kaufpreis.
- Gut erhaltene Möbel (Massivholz, Designklassiker, komplette Wohnzimmer- oder Schlafzimmerprogramme)
- Funktionsfähige Elektrogeräte (Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher neueren Datums)
- Antiquitäten, Kunst, Porzellan, Uhren, Schmuck
- Fahrräder, Werkzeug, Gartengeräte in gutem Zustand
So läuft die Bewertung ab
Bereits bei der kostenlosen Besichtigung sichten wir verwertbare Gegenstände und schätzen deren Wert ein. In besonderen Fällen – etwa bei vermuteten Antiquitäten oder Kunstgegenständen – ziehen wir Galerien oder Antikhändler zur Bewertung hinzu.
Der ermittelte Wert wird direkt vom Festpreis abgezogen. Sie erhalten also von vornherein ein Angebot, in dem die Wertanrechnung bereits eingerechnet ist – keine nachträgliche Abrechnung, keine Überraschungen.
Beispielrechnung
Eine 2-Zimmer-Wohnung mit gut erhaltenem Massivholzschrank, funktionierender Waschmaschine und einem antiken Sekretär: Der reguläre Festpreis für die Räumung läge z. B. bei 590 €. Nach Bewertung der drei Gegenstände reduziert sich der tatsächliche Endpreis entsprechend – wie stark, hängt vom Zustand und der aktuellen Nachfrage ab.
Kostenloses Festpreis-Angebot
Kostenlose Besichtigung, verbindlicher Festpreis – in der Regel innerhalb von 60 Minuten beantwortet.
