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Ratgeber · Wertanrechnung

Wertanrechnung: Wie Möbel & Wertgegenstände Ihren Festpreis senken

5 Min. LesezeitAlle Ratgeber

Nicht alles, was aus einer Wohnung geräumt wird, ist wertlos. Gut erhaltene Möbel, funktionierende Elektrogeräte oder Antiquitäten haben oft noch einen echten Wiederverkaufswert – und den rechnen wir Ihnen auf den Festpreis an.

Hier erfahren Sie, was angerechnet wird, wie die Bewertung abläuft und mit welcher Ersparnis Sie realistisch rechnen können.

Was wird angerechnet?

Angerechnet werden Gegenstände mit realistischem Wiederverkaufswert – entscheidend sind Zustand und Nachfrage, nicht der ursprüngliche Kaufpreis.

  • Gut erhaltene Möbel (Massivholz, Designklassiker, komplette Wohnzimmer- oder Schlafzimmerprogramme)
  • Funktionsfähige Elektrogeräte (Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher neueren Datums)
  • Antiquitäten, Kunst, Porzellan, Uhren, Schmuck
  • Fahrräder, Werkzeug, Gartengeräte in gutem Zustand

So läuft die Bewertung ab

Bereits bei der kostenlosen Besichtigung sichten wir verwertbare Gegenstände und schätzen deren Wert ein. In besonderen Fällen – etwa bei vermuteten Antiquitäten oder Kunstgegenständen – ziehen wir Galerien oder Antikhändler zur Bewertung hinzu.

Der ermittelte Wert wird direkt vom Festpreis abgezogen. Sie erhalten also von vornherein ein Angebot, in dem die Wertanrechnung bereits eingerechnet ist – keine nachträgliche Abrechnung, keine Überraschungen.

Beispielrechnung

Eine 2-Zimmer-Wohnung mit gut erhaltenem Massivholzschrank, funktionierender Waschmaschine und einem antiken Sekretär: Der reguläre Festpreis für die Räumung läge z. B. bei 590 €. Nach Bewertung der drei Gegenstände reduziert sich der tatsächliche Endpreis entsprechend – wie stark, hängt vom Zustand und der aktuellen Nachfrage ab.

Kostenloses Festpreis-Angebot

Kostenlose Besichtigung, verbindlicher Festpreis – in der Regel innerhalb von 60 Minuten beantwortet.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen

Nein, im Gegenteil: Lassen Sie alles stehen, wir sichten und bewerten es bei der Besichtigung. Wer vorab verschenkt oder entsorgt, verschenkt damit auch die mögliche Preisreduzierung.

Bei vermuteten Antiquitäten oder Kunstwerken ziehen wir bei Bedarf Galerien oder Antikhändler zur fachlichen Bewertung hinzu, damit Sie einen fairen Anrechnungswert erhalten.

Ja. Der bereits reduzierte Festpreis steht schriftlich vor Beginn der Arbeiten fest – transparent und ohne nachträgliche Änderung.

Ja, das Prinzip ist identisch: Auch bei einer kompletten Haushaltsauflösung bewerten wir verwertbare Möbel, Geräte und Wertgegenstände und rechnen sie auf den Festpreis an.

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