StartLeistungenRegionenKontaktFestpreis anfragen0711 / 25 25 34 80

Ratgeber · Haushaltsauflösung

Haushaltsauflösung im Todesfall

5 Min. LesezeitAlle Ratgeber

Den Haushalt eines verstorbenen Angehörigen aufzulösen, ist eine der schwersten Aufgaben – emotional und organisatorisch. Zwischen Trauer, Behördengängen und Fristen bleibt oft wenig Zeit.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen ruhig und Schritt für Schritt, worauf es ankommt: von den ersten Entscheidungen über Fristen bei Mietwohnungen bis zur Auflösung selbst.

Erste Schritte: Erbe und Verantwortung klären

Bevor Sie etwas räumen, sollte die Erbfrage geklärt sein. Wer das Erbe annimmt, übernimmt auch Rechte und Pflichten – etwa laufende Mietverträge. Eine Ausschlagung ist nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls möglich.

Solange unklar ist, wer erbt, sollten keine Gegenstände entsorgt oder verschenkt werden. Sichern Sie zunächst die Wohnung und verschaffen Sie sich einen Überblick.

Wichtige Unterlagen und Wertsachen sichern

Bevor die eigentliche Auflösung beginnt, sollten Sie persönliche und wichtige Dinge heraussuchen:

  • Persönliche DokumenteTestament, Verträge, Versicherungspolicen, Kontoauszüge, Renten- und Steuerunterlagen.
  • WertsachenSchmuck, Bargeld, Münzen, wertvolle Bilder oder Sammlungen.
  • ErinnerungsstückeFotos, Briefe und persönliche Andenken – nehmen Sie sich dafür bewusst Zeit.
  • Schlüssel und Zugangsdatenfür Wohnung, Keller, Bankschließfach und digitale Konten.

Mietwohnung: Kündigung und Fristen

Bei einer Mietwohnung können die Erben den Vertrag nach dem Tod des Mieters mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten außerordentlich kündigen. Wichtig ist, schnell mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und den Übergabetermin abzustimmen.

Die Wohnung muss in der Regel besenrein und geräumt übergeben werden. Genau hier entlastet Sie eine professionelle Haushaltsauflösung – pünktlich zum vereinbarten Termin.

Was mit dem Hausrat passiert

Nicht alles muss entsorgt werden. Gut erhaltene Möbel, Elektrogeräte oder Wertgegenstände können angerechnet werden und senken die Kosten. Brauchbares lässt sich spenden, der Rest wird fachgerecht und getrennt entsorgt.

Auf Wunsch übergeben wir persönliche Unterlagen und Erinnerungsstücke gesondert an Sie und entsorgen Dokumente auf Wunsch datenschutzkonform.

Wie ein Profi Sie entlastet

Eine erfahrene Firma übernimmt die komplette Auflösung aus einer Hand – diskret, mit Respekt vor persönlichen Erinnerungsstücken und in Abstimmung mit Erben, Vermieter oder Hausverwaltung. Sie erhalten vorab einen verbindlichen Festpreis und müssen sich am Tag der Räumung um nichts kümmern.

Kostenloses Festpreis-Angebot

Kostenlose Besichtigung, verbindlicher Festpreis – in der Regel innerhalb von 60 Minuten beantwortet.

Festpreis anfragen 0711 / 25 25 34 80

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Die Kosten richten sich nach Menge, Zugang und Wertanrechnung – wie bei jeder Räumung. Als Orientierung: Eine 2-Zimmer-Wohnung liegt häufig im Bereich von rund 1.000 bis 2.500 €, ein Haus deutlich höher. Verwertbare Gegenstände rechnen wir an und senken den Festpreis. Den genauen Preis nennen wir nach kostenloser Besichtigung.
In der Regel die Erben aus dem Nachlass. Wird das Erbe ausgeschlagen, geht die Verantwortung an die nächsten Erben oder ggf. an den Staat über. Klären Sie die Erbfrage daher vor Beginn der Auflösung.
Das hängt vom Mietvertrag ab. Erben können mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten außerordentlich kündigen; oft lässt sich mit dem Vermieter aber ein früherer Übergabetermin vereinbaren. Eine professionelle Auflösung schafft die Räumung termingerecht – auch kurzfristig.
AnrufenFestpreis anfragen