StartLeistungenRegionenKontaktFestpreis anfragen0711 / 25 25 34 80

Ratgeber · Nachlass

Nachlass auflösen: Fristen & rechtliche Fragen im Überblick

5 Min. LesezeitAlle Ratgeber

Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, müssen Erben oft schnell handeln – gerade bei Mietwohnungen, die fristgerecht an den Vermieter zurückgegeben werden müssen. Gleichzeitig gilt es, rechtliche Fristen rund um das Erbe nicht zu übersehen.

Dieser Ratgeber ergänzt unseren einfühlsamen Leitfaden zur Haushaltsauflösung im Todesfall um die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Punkte.

Die Ausschlagungsfrist beachten

Erben haben in der Regel sechs Wochen Zeit, ein Erbe auszuschlagen (§ 1944 BGB), etwa wenn Schulden im Nachlass vermutet werden. Räumen Sie vor Ablauf dieser Frist die Wohnung leer oder verkaufen Sie Nachlassgegenstände, gilt das Erbe unter Umständen als angenommen. Klären Sie diese Frage im Zweifel zuerst mit einem Anwalt oder dem Nachlassgericht, bevor Sie mit der Räumung beginnen.

Mietwohnung: Fristen gegenüber dem Vermieter

Bei einer Mietwohnung des Verstorbenen gilt in der Regel die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist auch für die Erben – der Vermieter erwartet eine besenreine Übergabe zum vereinbarten Termin. Wir richten unseren Räumungstermin nach diesem Datum und übergeben besenrein mit Übergabeprotokoll.

Persönliche Unterlagen und Erinnerungsstücke

Dokumente, Fotoalben, Schmuck und andere persönliche Gegenstände sortieren wir sorgfältig aus und übergeben sie Ihnen gesondert – unabhängig vom übrigen Räumungsauftrag. Auf Wunsch entsorgen wir nicht mehr benötigte Unterlagen datenschutzkonform.

  • Persönliche Dokumente und Fotosgesondert aussortiert und übergeben
  • Schmuck und Wertgegenständegesichtet, übergeben oder auf Wunsch bewertet
  • Nicht mehr benötigte Unterlagendatenschutzkonforme Entsorgung möglich

Kostenloses Festpreis-Angebot

Kostenlose Besichtigung, verbindlicher Festpreis – in der Regel innerhalb von 60 Minuten beantwortet.

Festpreis anfragen 0711 / 25 25 34 80

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Vorsicht: Das Verwerten von Nachlassgegenständen kann als stillschweigende Annahme des Erbes gewertet werden. Klären Sie dies im Zweifel vorher mit einem Anwalt oder dem Nachlassgericht, insbesondere innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist nach § 1944 BGB.

Das richtet sich nach der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist, die Erben gegenüber dem Vermieter grundsätzlich einhalten müssen. Wir planen den Räumungstermin passend zu diesem Datum.

Wir sortieren diese sorgfältig aus und übergeben sie Ihnen gesondert – unabhängig vom Rest der Räumung. Nichts Persönliches wird ungefragt entsorgt.

Ja, verwertbare Möbel, Geräte oder Wertgegenstände rechnen wir wie bei jeder Haushaltsauflösung auf den Festpreis an – bei besonderen Stücken auf Wunsch nach Bewertung durch Galerien oder Antikhändler.

Weiterlesen

Mehr aus dem Ratgeber

Konkrete Anfrage für Ihren Ort? Alle Einsatzorte ansehen oder direkt Festpreis anfragen.

AnrufenFestpreis anfragen